Wichtige Bürokratie: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Habt ihr diese Begriffe schon einmal gehört? Wenn nicht, dann solltet ihr nun aufmerksam lesen, denn früher oder später werdet ihr oder eure Angehörigen mit dieser Thematik betroffen sein.

Stell dir vor: Dir selbst oder einem nahen Angehörigen widerfährt ein Unfall oder tragisches Unglück, sodass man nicht mehr ansprechbar ist. Das gilt auch für plötzlich auftretende Krankheiten wie Demenz, die das familiäre Leben beeinflussen. Manchmal müssen im Krankenhaus schwierige Entscheidungen bis hin zu Leben, Tod oder Organspende gefällt werden. Die Medizin tut wirklich alles, was in ihrer Macht steht. Aber manchmal gibt es Grauzonen, wo man sich dann fragen muss: was hätte sich der Betroffene gewünscht?

Genau für solche Situationen ist es sinnvoll im Voraus gewappnet zu sein. Daher hat man sich mit diesen Themen zu beschäftigen, den eigenen Willen niederzuschreiben, damit meine geliebten Mitmenschen mit keinen schweren Entscheidungen in Berührung kommen müssen. Denn für die Angehörige selbst ist es zum Teil sehr schlimm Entscheidungen für die betroffene Person zu fällen, weil man nie darüber gesprochen hat. Auch ist es schlimm, wenn man aufgrund fehlender offizieller Verwandtschaft keine Auskunft über nahestehende Personen erhält.

In der Patientenverfügung äußere ich mich schriftlich, was ICH möchte, wenn genau solche Situationen eintreffen und ich mich nicht äußern kann. Man muss verfassen, wenn man im einwilligungsfähigen Zustand ist, also in einem Zustand wo ich klar bei Verstand bin. 

  • Welche Untersuchungen oder Behandlung möchte ich? 
  • Möchte ich unter allen Umständen am Leben bleiben? 
  • Möchte ich lebenserhaltende Maßnahmen, selbst wenn ich starke dauerhafte Schäden tragen kann? Auch in Kauf nehmen, dass ich gegebenenfalls ein Pflegefall werden kann? 
  • Wer soll für mich entscheiden, wenn ich mich nicht äußern kann? 
  • Was sind meine letzten Wünsche? 
  • Wo möchte ich sterben? Wo will ich begraben werden? 
  • Möchten ich meine Organe spenden?

Es geht also um meine eigenen Werte und Vorstellungen. In der Regel sind die meisten Patientenverfügungen gleichzeitig mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet. Hier bestimmst du, wer dich vertritt und Entscheidungen über dich fällen kann, wenn du dich nicht äußern kannst.

Aber ich möchte euch keine Angst machen, denn die Ärzte beraten euch auch in solchen Situationen. Also man entscheidet nicht komplett selbst, die Entscheidung muss auch medizinisch sinnvoll sein. Das heißt aber auch, dass wiederum die Ärzte eure Wünsche oder die der Angehörigen ablehnen können, wenn es medizinisch keinen Sinn macht.

Durch die Vorsorgevollmacht bestimmst du auch, wer Auskunft über dich erhalten darf. Oder man kann vermerken, wer auf keinen Fall Entscheidungen oder Auskunft erhalten darf. Außenstehende können nicht wissen, wie eure Familienzustände sind und ob ihr problembehaftete Beziehungen habt. Auch gibt es Partner:innen, die nicht verheiratet sind, weshalb auch diese keine Auskunft erhalten dürfen, weil man nicht offiziell verwandt ist. Deshalb könnt ihr dann genau solche Personen dann vermerken.

Ich empfehle euch, dass es nicht nur das verschriftlicht wird, sondern auch mündlich mit euren Angehörigen besprochen wird. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie unterschiedlich man doch bei diesem Thema denkt.

Wichtig zu erwähnen: Eine Vorsorgevollmacht tritt nicht nur im Falle von Gesundheit/Krankheit im Krankenhaus in Kraft, sondern deckt auch viele andere Bereiche ab. Ob ambulante Arztgänge, die Verwaltung eurer Finanzen und Erledigung von Behördengänge. So eine Situation kann auch notwendig sein, wenn ihr z.B. im Krankenhaus seid, und nicht selbst Dinge erledigen könnt. Oder wenn ihr oder eure Angehörigen unter Demenz leiden, sodass das klare Denken und ausführen von Angelegenheiten nicht mehr möglich ist.

Wann tritt nun die Betreuungsverfügung in Kraft: Stellt euch vor ihr hattet keine Gelegenheit eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht auszufüllen als euer Angehöriger bei Verstand war. Nun müssen Entscheidungen gefällt werden, ob für Untersuchungen, Operationen, Finanzen oder Aufenthaltsort der Person und und und. Dann muss eine Betreuung eingerichtet werden. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer diese Entscheidungen fällen darf. Jemand von der Familie kann vorgeschlagen werden, aber es kann auch sein, dass das Gericht einen Außenstehenden (ein Berufsbetreuer) beauftragt. Es wird vorher überprüft, ob die Person in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen.

Daher mein Appell: Legt euch solche Unterlagen gemeinsam mit euren Familienmitgliedern an und erspart euch damit viele Nerven, die dann in solchen Situationen sehr belastend sein können. Ich habe viele Dramen im Krankenhaus erleben müssen, die vermieden werden könnten.

Übrigens: Es reicht, wenn ihr dies ausfüllt und unterschreibt. Ihr müsst dafür weder zum Rechtsanwalt, noch zum Notar. Nur wenn ihr dies persönlich erwünscht. Ihr könnt davon gerne ein Exemplar bei eurem Hausarzt hinterlegen.

Beispiele für Patientenverfügungen

https://www.betacare.de/files/betacare/downloads/Patientenverfuegung.pdf

Textbausteine für eine Patientenverfügung, für diejenigen, die ihr eigene Patientenverfügung verfassen möchten.

Leider habe ich keine Patientenverfügung in anderen Sprachen gefunden, aber dafür Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

Bespiele Vorsorgevollmachten:

Deutsch

Türkisch

Italienisch

Russisch

Beispiele für Betreuungsverfügungen:

Deutsch

Türkisch

Russisch

Italienisch

Lest gerne passend dazu meine Beiträge zu Palliativmedizin und der muslimische Patient am Lebensende durch.